Gesetzes zur Förderung der Teilnahme von Kindern an Früherkennungsuntersuchungen im Freistaat Sachsen

2011-09-01 16:00

Heute durfte ich den erwarteten Brief des Gesundheitsamtes aus dem Kasten fischen. Die Kinderarzt-Vertretung hat das einfach nicht gemeldet, dass unser Sohn bei der Vorsorgeuntersuchung war. Seitdem bedroht uns die Kassenärztliche Vereinigung und weist uns nicht einmal darauf hin, dass keine Pflicht besteht, einen Arzt aufzusuchen. Jedenfalls gibt es jetzt, nachdem der Lobbyverband Kassenärztliche Vereinigung nicht mehr weiter weiß, eine etwas ernster zu nehmende Instiution, die sich mit dem Fall der vermutlichen Vernachlässigung unseres Sohnes wegen nicht zurückgemeldeter Früherkennungsuntersuchung befasst.

Ich nahm nun einmal mit einem Verbesserungsvorschlag gegenüber der Stadt
Stellung, und hoffe, dass sich bald unser Ministerpräsident der Sache annimmt.

Liebes Gesundheitsamt,

Vielen Dank für ihr Schreiben, das wir bereits erwartet haben.

Unser Kind hat natürlich an der U5 teilgenommen. Unser Kind wird sogar geimpft, zwar nicht nach RKI-Wunsch, aber nach ausführlicher Risiko-Nutzen-Abwägung unter Zuhilfenahme sachlicher Literatur (z.B Martin Hirte, z.B. Fachinformation zu den möglichen Impfstoffen).

Wenn die KVS ihre Prozesse fehlerhaft implementiert, und nur Serienbriefe bei fehlender 3-Euro-fufzig-Bescheinigung versenden kann, sehe ich hier schon fast Anzeichen von Verschwendung von Steuergeldern. Der eigentlich gute Zweck wird hier – meiner bescheidenen Meinung nach – komplett fehlerhaft implementiert. Ich habe mir dieses Landesgesetz durchgelesen. Das Bedarf schon jetzt einer Reform. Das ist – wie man hier sieht – extrem fehleranfällig. Wie mögen sich Eltern fühlen, die Opfer des plötzlichen Kindstod geworden sind, wenn sie die KVS so sachlich unfreundlich an ihren soeben erfahrenen Verlust erinnert.

Das Geld wäre in flächendeckender Kinderkrippen-Teilzeit-Betreuung schon im ersten Lebensjahr, wesentlich besser investiert. Dann hätte das Freistaat-Bundesland Sachsen auch die Informationen, den gewollten Kinderschutz — und die überforderten Eltern hätten mal ein/zwei Stunden Ruhe zum Auftanken, die Kinder hätten soziale Kontakte, etc. pp.

Das wäre revolutionär (naja, nicht ganz, es wäre eher konservativ, das hatten wir vor 20 Jahren ja schon).

Sollte diese Rückmeldung nun nicht ausreichend sein, und gemäß Gesetz das Jugendamt involviert werden — die sollen bitte unbedingt einen Krippenplatz aus dem Hut zaubern (oder eine Tagesmutter) und mit diesem Betreuungsangebot hier aufschlagen. Das sieht nämlich extrem schlecht aus, dass ich die mit dem Arbeitgeber vereinbarte Teilzeit ab 2012 überhaupt leisten kann.

Ich verbleibe mit diesen Impressionen, vielleicht klappt das ja mit meinem Vorschlag. Wenn da noch Nachfragen sind, gern.

Viele liebe Grüße
Hagen Montag

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