Countdown: noch 20 Tage
2009-07-03 07:42- neuer Pächter für den Garten ist gefunden, Patricia musste zuvor noch einen Birnbaum fällen
- 85 Umzugskisten sind angeliefert worden, anliefernde Spediteure sagten: „Das reicht niemals“
- 5 Kisten sind probeweise schon mal gepackt, hat anderthalb Stunden gedauert, theoretisch liegt also der Zeitaufwand für die verbleibenden 80 bei 24 Stunden
- Maler für die alte Wohnung hat zugesagt
- neue Wohnung muss vielleicht doch (teilweise) gemalert werde, ich werde mir bei der Wohnungsübergabe mal ein Bild davon machen
- neue Arbeitsverträge sind auch unterschrieben, netterweise durfte ich aus vier Angeboten auswählen – die propagierte „weltweite Wirtschaftskrise“, vormals Bankenkrise, ist hier keineswegs zu spüren
- netterweise nach vier Jahren auch mal wieder eine kleine Gehaltserhöhung ;)
- neues gebrauchtes Auto ist bezahlt, Wunschkennzeichen bestellt, Versicherung klar gemacht (ich hoffe, sie geben mir meine SF12 von 2008 wieder)
Eine leichte Verunsicherung gerade beim Thema, „was wird das Auto monatlich Kosten“ sorgten die jüngsten KfZ-Steuer Informationen, die z.B. MDR-Info verbreitete, wenn immer nur von Zulassung und Neuzulassung gesprochen wurde, dabei ist der Gesetzestext eigentlich sehr eindeutig, welche Art der Zulassung unter die neue Regel fällt:
KraftStG § 8 Bemessungsgrundlage
Die Steuer bemisst sich
1. bei Personenkraftwagen
a) mit erstmaliger Zulassung bis zum 30. Juni 2009 und bei Krafträdern nach dem Hubraum, soweit diese Fahrzeuge durch Hubkolbenmotoren angetrieben werden, bei Personenkraftwagen mit Hubkolbenmotoren zusätzlich nach den Schadstoff- und Kohlendioxidemissionen;
b) mit erstmaliger Zulassung ab dem 1. Juli 2009 nach den Kohlendioxidemissionen und dem Hubraum;
Und auch Herr Waigels (oder einer seiner Nachfolger) Ministerium spricht von Erstzulassung und nicht von Neuzulassung:
* www.bundesfinanzministerium.de
Also wieder 120 Euro vorerst gesparrt, was die neue Berechnungsgrundlage für unser Wunschfahrzeug derzeit an Mehrkosten ausmachen würde. Ein wenig unfair finde ich die Art der Berechnung, weil die Kilometerleistung hier nirgendwo berücksichtigt wird. Es ist doch wohl besser, mit meinetwegen gigantischen 500g/km CO2 weniger als 10.000 km pro Jahr zu fahren, als mit steuer-befreiten 100g/km mehr als 50.000 km. Wenn es also wirklich ein Anreiz zum Schadstoff-sparen sein soll, dann ist die Einstufung in die Schadstoffklassen (z.B. Euro4) als Steuergrundlage doch OK, der Rest wird über die verbrauchsabhängig Kraftstoffsteuer geregelt. Also alles wie bisher. Was wie immer fehlt ist die Fahrweise, die ja sehr negativ den Verbrauch beeinflussen kann, also gleich noch viele Steuern auf Bremsbeläge, weil wer viel beschleunigt, muss auch viel Bremsen. Und Reifen nicht zu vergessen. Auch besteuern. Und Insektenentferner, werden bei hohen Geschwindigkeiten mehr benötigt. Mensch, bin ich wieder konstruktiv ;)
Schlüsselnummern zu Schadstoffklassen (alte Grundlage) gibt’s beim ADAC als PDF